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Ausbildung

Bildung und Ausbildung bedeuten Zukunft und Entwicklung. Bildung ist ein lebenslanger, lebensphasenspezifischer und ganzheitlicher Prozess. Neben der Vermittlung von fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten fördern wir auch die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung von sozialen Kompetenzen. Wir begleiten unsere Auszubildenden, geben ihnen Orientierung und fördern und fordern sie so, dass sie sich zu einer kompetenten Fachkraft entwickeln.

Wir sind davon überzeugt, dass in jedem/jeder Auszubildenden ein Talent steckt und sehen es als unsere Aufgabe, dieses Potenzial mit dem/der Auszubildenden gemeinsam zu entfalten und weiterzuentwickeln. Wir gehen individuell auf die Lebenssituation und die individuellen Bedürfnisse unserer Auszubildenden ein. Mit uns haben sie einen kompetenten Ansprechpartner an ihrer Seite.

Pflegefachmann/Pflegefachfrau

Dauer: 3 Jahre

Theoretische Ausbildung an einer Berufsfachschule für Pflege

Praktische Ausbildung in kollegialen und engagierten Teams in unseren Diakoniestationen

Zusätzliche Praxiserfahrung in verschiedenen Bereichen der Pflege

Was Sie erwartet: Attraktive Vergütung und zusätzliche Weihnachtsgratifikation, 33 Tage Urlaub, inkl. Buß- und Bettag, Weihnachten und Silvester, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge mit Möglichkeit der Entgeltumwandlung und Krankenzusatzversicherung

Voraussetzungen: Mittlerer Schulabschluss oder zweijährige Ausbildung oder einjährige PflegefachhelferInnenausbildung
Gesundheitliche Eignung, Immunitätsnachweis gegen Masern

  • Generalistische Pflegeausbildung

    Das Pflegeberufegesetz führt die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen. Seit 2020 gibt es nun die neuen Pflegeausbildungen zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“. Sie ermöglichen, in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten.

    Ausbildungsbedingungen werden dadurch verbessert und die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege wird gesteigert. Für die Ausbildung muss nun kein Schulgeld mehr bezahlt werden, die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.

    Da die Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten können, stehen ihnen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Zudem wird der Berufsabschluss automatisch EU-weit anerkannt. Damit besteht die Möglichkeit, auch im EU-Ausland als Pflegefachkraft arbeiten zu können.

  • Ausbildungsstruktur

    Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

    Die theoretischen Inhalte werden weitestgehend in Pflegeschulen behandelt.

    Aufbau Ausbildung Stunden
    I. Ausbildungsbetrieb
    (Ambulante Akut-/ Langzeitpflege)
    1.460
    II. Pflichteinsätze
    1. Stationäre Akutpflege (Krankenhaus) 400
    2. Stationäre Langzeitpflege (Altenpflegeheim) 400
    3. Pädiatrische Versorgung (Kinderkrankenpflege) 120
    4. Psychiatrische Versorgung 120
    Gesamtsumme 2.500
  • Dauer der Ausbildung und Ausbildungsvergütung

    Eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung. Wird sie als Teilzeitausbildung durchgeführt, kann sie bis zu fünf Jahre dauern.

    Die Ausbildung in Vollzeit wird laut AVR ab dem 01.01.2023 wie folgt vergütet:

    1. Ausbildungsjahr: 1.248,88 €
    2. Ausbildungsjahr: 1.318,13 €
    3. Ausbildungsjahr: 1.429,64 €
  • Zusatzleistungen

    • Weihnachtsgratifikation
    • arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersvorsorge (EZVK) mit der Möglichkeit der Entgeltumwandlung
    • arbeitgeberfinanzierte kirchliche Beihilfeversicherung
    • vermögenswirksame Leistungen
    • Familienbudget
    • 33 Tage Urlaub, inkl. Buß- und Bettag, Weihnachten und Silvester
    • konstante Gehaltssteigerungen
    • preiswerter Versicherungstarif „öffentlicher Dienst“ bei vielen Anbietern

    Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung nach SGB III möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

  • Voraussetzung für die Ausbildung

    Vor Beginn einer Pflegeausbildung sind die Zugangsvoraussetzungen, die persönliche Selbsteinschätzung und die Ausbildungseignung zu beachten.

    Zugangsvoraussetzungen

    Mittlerer Schulabschluss

    • Mittelschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (Mindestdauer 2 Jahre)
    • Mittelschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen PflegefachhelferInnenausbildung (1-jährige Ausbildung). Auf Antrag kann sich im Anschluss die Ausbildung zur Pflegefachkraft um 1 Jahr verringern.

    Persönliche Selbsteinschätzung

    • Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z.B. im Umgang mit PatientInnen und Angehörigen)
    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Dokumentation von Pflegemaßnahmen)
    • Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwerkranken oder sterbenden PatientInnen)
    • Gute körperliche Verfassung (z.B. beim Umbetten von PatientInnen)
    • Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)

    Ausbildungseignung

    Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die persönlich und gesundheitlich dazu geeignet sind. Deshalb sind vor der Ausbildung folgende Dokumente vorzulegen:

    • Aktuelles Gesundheitszeugnis
    • Amtliches Führungszeugnis

PflegefachhelferIn Altenpflege

Dauer: 1 Jahr (Vollzeit) bzw. 2 Jahre (Teilzeit)

Theoretische Ausbildung an einer Berufsfachschule für Pflege

Praktische Ausbildung in kollegialen und engagierten Teams in unseren Diakoniestationen

Zusätzliche Praxiserfahrung in verschiedenen Bereichen der Alten- und Krankenpflege

Was Sie erwartet: Attraktive Vergütung und zusätzliche Weihnachtsgratifikation, 33 Tage Urlaub, inkl. Buß- und Bettag, Weihnachten und Silvester, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge mit Möglichkeit der Entgeltumwandlung und Krankenzusatzversicherung

Voraussetzungen: Mittelschulabschluss
Gesundheitliche Eignung, Immunitätsnachweis gegen Masern

  • Ausbildung zur PflegefachhelferIn

    Die Ausbildung zur PflegefachhelferIn in der Altenpflege hat die Aufgabe, eine fachlich einheitliche, auf hohem Standard stehende, professionelle Ausbildung zum Pflegefachhelfer/zur Pflegefachhelferin zu gewährleisten. Sie gibt damit bereits in der Pflege Arbeitenden die Möglichkeit einer Qualifizierung.

  • Ausbildungsstruktur

    Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

    Die theoretischen Inhalte werden weitestgehend in Pflegeschulen behandelt.

    Aufbau Ausbildung Stunden
    I. Theoretische Ausbildung
    • Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
    220
    • Gesundheit fördern und wiederherstellen
    80
    • Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und Selbstpflege
    220
    • Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
    180
    II. Praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb
    Bei der Ausbildung in der Ambulanten Pflege:
    • in Akut- und Langzeitpflege (extern)
    mind. 80
    • in der ambulanten Pflege (intern)
    max. 70
    Praktische Stunden gesamt: 850
    Ausbildung gesamt: 1.550
  • Dauer der Ausbildung und Ausbildungsvergütung

    Die Ausbildung dauert ein Jahr (Vollzeit) bzw. zwei Jahre (Teilzeit) und wird laut AVR ab dem 01.01.2023 mit 1.171,96 € vergütet.

  • Zusatzleistungen

    • Weihnachtsgratifikation
    • arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersvorsorge (EZVK) mit der Möglichkeit der Entgeltumwandlung
    • arbeitgeberfinanzierte kirchliche Beihilfeversicherung
    • vermögenswirksame Leistungen
    • Familienbudget
    • 33 Tage Urlaub, inkl. Buß- und Bettag, Weihnachten und Silvester
    • konstante Gehaltssteigerungen
    • preiswerter Versicherungstarif „öffentlicher Dienst“ bei vielen Anbietern

    Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung nach SGB III möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit.

  • Voraussetzung für die Ausbildung

    Vor Beginn einer Pflegeausbildung sind die Zugangsvoraussetzungen, die persönliche Selbsteinschätzung und die Ausbildungseignung zu beachten.

    Zugangsvoraussetzungen

    Voraussetzungen für die 1-jährige Ausbildung in Vollzeit

    • Mittelschulabschluss
    • Gesundheitliche Eignung
    • Vollendung des 16. Lebensjahres

    Die Ausbildung startet immer am 01. September.

    Persönliche Selbsteinschätzung

    • Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z.B. im Umgang mit PflegekundInnen und Angehörigen)
    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Dokumentation von Pflegemaßnahmen)
    • Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwerkranken oder sterbenden PflegekundInnen)
    • Gute körperliche Verfassung (z.B. beim Umbetten von PflegekundInnen)
    • Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit persönlichen Daten von PflegekundInnen)

    Ausbildungseignung

    Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die persönlich und gesundheitlich dazu geeignet sind. Deshalb sind vor der Ausbildung folgende Dokumente vorzulegen:

    • Aktuelles Gesundheitszeugnis
    • Amtliches Führungszeugnis
Studium Pflege (B.Sc.) mit Berufszulassung Pflegefachfrau/-mann
(6 Semester)
Generalistische Ausbildung Pflegefachfrau/-mann
(3 Jahre)
Hochschulreife
Ausbildung
(mind. 2 Jahre)
Ausbildung PflegefachhelferIn
(1 Jahr)
Mittlere Reife Gymnasium /
FOS / BOS
Mittelschulabschluss Realschule, Wirtschaftsschule oder Mittelschule mit M-Zweig
Mittelschule mit
Mittelschulabschluss

Koordination der Ausbildung:

Ansprechpartnerin für Ihre Fragen und Kontaktperson für Ihre Bewerbung:

Tina Brüchner

Altdorfer Straße 5-7
90537 Feucht

Tel.: 09128 – 73 90 96
E-Mail:

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    Ist ein Führerschein der Klasse-B vorhanden?*

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