Ausbildung
Bildung und Ausbildung bedeuten Zukunft und Entwicklung. Bildung ist ein lebenslanger, lebensphasenspezifischer und ganzheitlicher Prozess. Neben der Vermittlung von fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten fördern wir auch die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung von sozialen Kompetenzen. Wir begleiten unsere Auszubildenden, geben ihnen Orientierung und fördern und fordern sie so, dass sie sich zu einer kompetenten Fachkraft entwickeln.
Wir sind davon überzeugt, dass in jedem/jeder Auszubildenden ein Talent steckt und sehen es als unsere Aufgabe, dieses Potenzial mit dem/der Auszubildenden gemeinsam zu entfalten und weiterzuentwickeln. Wir gehen individuell auf die Lebenssituation und die individuellen Bedürfnisse unserer Auszubildenden ein. Mit uns haben sie einen kompetenten Ansprechpartner an ihrer Seite.
Pflegefachmann/Pflegefachfrau
Dauer: 3 Jahre
Theoretische Ausbildung an einer Berufsfachschule für Pflege
Praktische Ausbildung in kollegialen und engagierten Teams in unseren Diakoniestationen
Zusätzliche Praxiserfahrung in verschiedenen Bereichen der Pflege
Was Sie erwartet: Attraktive Vergütung und zusätzliche Weihnachtsgratifikation, 33 Tage Urlaub, inkl. Buß- und Bettag, Weihnachten und Silvester, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge mit Möglichkeit der Entgeltumwandlung und Krankenzusatzversicherung
Voraussetzungen: Mittlerer Schulabschluss oder zweijährige Ausbildung oder einjährige PflegefachhelferInnenausbildung
Gesundheitliche Eignung, Immunitätsnachweis gegen Masern
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Generalistische Pflegeausbildung
Das Pflegeberufegesetz führt die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen. Seit 2020 gibt es nun die neuen Pflegeausbildungen zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“. Sie ermöglichen, in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten.
Ausbildungsbedingungen werden dadurch verbessert und die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege wird gesteigert. Für die Ausbildung muss nun kein Schulgeld mehr bezahlt werden, die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Da die Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten können, stehen ihnen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Zudem wird der Berufsabschluss automatisch EU-weit anerkannt. Damit besteht die Möglichkeit, auch im EU-Ausland als Pflegefachkraft arbeiten zu können.
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Ausbildungsstruktur
Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.
Die theoretischen Inhalte werden weitestgehend in Pflegeschulen behandelt.
Aufbau Ausbildung Stunden I. Ausbildungsbetrieb
(Ambulante Akut-/ Langzeitpflege)1.460 II. Pflichteinsätze 1. Stationäre Akutpflege (Krankenhaus) 400 2. Stationäre Langzeitpflege (Altenpflegeheim) 400 3. Pädiatrische Versorgung (Kinderkrankenpflege) 120 4. Psychiatrische Versorgung 120 Gesamtsumme 2.500 -
Dauer der Ausbildung und Ausbildungsvergütung
Eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung. Wird sie als Teilzeitausbildung durchgeführt, kann sie bis zu fünf Jahre dauern.
Die Ausbildung in Vollzeit wird laut AVR ab dem 01.12.2024 wie folgt vergütet:
- Ausbildungsjahr: 1.398,88 €
- Ausbildungsjahr: 1.468,13 €
- Ausbildungsjahr: 1.579,64 €
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Zusatzleistungen
- Weihnachtsgratifikation
- arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersvorsorge (EZVK) mit der Möglichkeit der Entgeltumwandlung
- arbeitgeberfinanzierte kirchliche Beihilfeversicherung
- vermögenswirksame Leistungen
- Familienbudget
- 33 Tage Urlaub, inkl. Buß- und Bettag, Weihnachten und Silvester
- konstante Gehaltssteigerungen
- preiswerter Versicherungstarif „öffentlicher Dienst“ bei vielen Anbietern
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung nach SGB III möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
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Voraussetzung für die Ausbildung
Vor Beginn einer Pflegeausbildung sind die Zugangsvoraussetzungen, die persönliche Selbsteinschätzung und die Ausbildungseignung zu beachten.
Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss
- Mittelschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (Mindestdauer 2 Jahre)
- Mittelschulabschluss mit einer erfolgreich abgeschlossenen PflegefachhelferInnenausbildung (1-jährige Ausbildung). Auf Antrag kann sich im Anschluss die Ausbildung zur Pflegefachkraft um 1 Jahr verringern.
Persönliche Selbsteinschätzung
- Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z.B. im Umgang mit PatientInnen und Angehörigen)
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Dokumentation von Pflegemaßnahmen)
- Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwerkranken oder sterbenden PatientInnen)
- Gute körperliche Verfassung (z.B. beim Umbetten von PatientInnen)
- Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)
Ausbildungseignung
Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die persönlich und gesundheitlich dazu geeignet sind. Deshalb sind vor der Ausbildung folgende Dokumente vorzulegen:
- Aktuelles Gesundheitszeugnis
- Amtliches Führungszeugnis
PflegefachhelferIn Altenpflege
Dauer: 1 Jahr (Vollzeit) bzw. 2 Jahre (Teilzeit)
Theoretische Ausbildung an einer Berufsfachschule für Pflege
Praktische Ausbildung in kollegialen und engagierten Teams in unseren Diakoniestationen
Zusätzliche Praxiserfahrung in verschiedenen Bereichen der Alten- und Krankenpflege
Was Sie erwartet: Attraktive Vergütung und zusätzliche Weihnachtsgratifikation, 33 Tage Urlaub, inkl. Buß- und Bettag, Weihnachten und Silvester, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge mit Möglichkeit der Entgeltumwandlung und Krankenzusatzversicherung
Voraussetzungen: Mittelschulabschluss
Gesundheitliche Eignung, Immunitätsnachweis gegen Masern
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Ausbildung zur PflegefachhelferIn
Die Ausbildung zur PflegefachhelferIn in der Altenpflege hat die Aufgabe, eine fachlich einheitliche, auf hohem Standard stehende, professionelle Ausbildung zum Pflegefachhelfer/zur Pflegefachhelferin zu gewährleisten. Sie gibt damit bereits in der Pflege Arbeitenden die Möglichkeit einer Qualifizierung.
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Ausbildungsstruktur
Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.
Die theoretischen Inhalte werden weitestgehend in Pflegeschulen behandelt.
Aufbau Ausbildung Stunden I. Theoretische Ausbildung - Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
220 - Gesundheit fördern und wiederherstellen
80 - Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und Selbstpflege
220 - Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
180 II. Praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb
Bei der Ausbildung in der Ambulanten Pflege:- in Akut- und Langzeitpflege (extern)
mind. 80 - in der ambulanten Pflege (intern)
max. 70 Praktische Stunden gesamt: 850 Ausbildung gesamt: 1.550 -
Dauer der Ausbildung und Ausbildungsvergütung
Die Ausbildung dauert ein Jahr (Vollzeit) bzw. zwei Jahre (Teilzeit) und wird laut AVR ab dem 01.12.2024 mit 1.321,96 € vergütet.
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Zusatzleistungen
- Weihnachtsgratifikation
- arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersvorsorge (EZVK) mit der Möglichkeit der Entgeltumwandlung
- arbeitgeberfinanzierte kirchliche Beihilfeversicherung
- vermögenswirksame Leistungen
- Familienbudget
- 33 Tage Urlaub, inkl. Buß- und Bettag, Weihnachten und Silvester
- konstante Gehaltssteigerungen
- preiswerter Versicherungstarif „öffentlicher Dienst“ bei vielen Anbietern
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung nach SGB III möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit.
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Voraussetzung für die Ausbildung
Vor Beginn einer Pflegeausbildung sind die Zugangsvoraussetzungen, die persönliche Selbsteinschätzung und die Ausbildungseignung zu beachten.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die 1-jährige Ausbildung in Vollzeit
- Mittelschulabschluss
- Gesundheitliche Eignung
- Vollendung des 16. Lebensjahres
Die Ausbildung startet immer am 01. September.
Persönliche Selbsteinschätzung
- Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z.B. im Umgang mit PflegekundInnen und Angehörigen)
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Dokumentation von Pflegemaßnahmen)
- Psychische Stabilität (z.B. im Umgang mit schwerkranken oder sterbenden PflegekundInnen)
- Gute körperliche Verfassung (z.B. beim Umbetten von PflegekundInnen)
- Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit persönlichen Daten von PflegekundInnen)
Ausbildungseignung
Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die persönlich und gesundheitlich dazu geeignet sind. Deshalb sind vor der Ausbildung folgende Dokumente vorzulegen:
- Aktuelles Gesundheitszeugnis
- Amtliches Führungszeugnis
Koordination der Ausbildung:
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen und Kontaktperson für Ihre Bewerbung:
Tina Brüchner
Altdorfer Straße 5-7
90537 Feucht
Tel.: 09128 – 73 90 96
E-Mail: