Unsere Angebote für alle
Die Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH bietet Ihnen ein vielfältiges und individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot. Jeder Mensch kann unsere Dienste in Anspruch nehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Konfession oder Nationalität. Hier haben wir die wichtigsten Informationen über unsere Leistungen zusammengestellt. Wir beraten Sie auf Wunsch unverbindlich bei Ihnen zuhause, auch über weitere soziale Dienste. Ihre Diakoniestation in Ihrer Nähe ist gerne für Sie da.
Ambulante Pflege
Die ambulante Pflege wird auch als „häusliche Pflege“ bezeichnet. Sie kann dann zum Einsatz kommen, wenn eine Person altersbedingt oder infolge einer Krankheit kurz- oder langfristig Unterstützung im Alltag benötigt.
Ambulante Pflege kann bei der Zentralen Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH in Ihrem jetzigen Zuhause oder im Betreuten Wohnen stattfinden. In beiden Fällen haben Sie Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung Ihres Leistungsangebots der häuslichen Pflege. Gerne informieren wir Sie über unser Leistungsspektrum und erstellen mit Ihnen Ihren individuellen Pflegeplan. Nach diesem Gespräch erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag über die geplanten Leistungen. Sie entscheiden, welche Leistungen wir für Sie erbringen sollen.
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Pflegegrade
Pflegegrade erhalten diejenigen Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Je nach Schwere der Beeinträchtigung werden sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung eingestuft.
Die Pflegegrade entscheiden darüber, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmendem Pflegegrad steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen.
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Wer erstmals einen Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach einem Prüfverfahren persönlich begutachtet. Dabei ermitteln Gutachter des Medizinischen Dienstes bei gesetzlich Versicherten oder die Careproof GmbH bei privat Versicherten den Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit und empfehlen gegebenenfalls einen Pflegegrad.
Letztlich entscheidet die Pflegekasse des Antragsstellers über die Genehmigung eines Pflegegrades und die damit verbundene Pflegefinanzierung.
Welche Kriterien werden beachtet?
1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der/die Begutachtete fort und kann seine/ihre Körperhaltung ändern?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der/die AntragstellerIn in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er/sie für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine/ihre Bedürfnisse mitteilen?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der/die Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der/die Begutachtete täglich noch selbst waschen und pflegen?
5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der/die AntragstellerIn beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der/die Begutachtete noch seinen/ihren Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Pflegegrad Geldleistungen und Sachleistungen
In der folgenden Tabelle können Sie sehen, welche Geld- und Sachleistungen Versicherte von ihrer Pflegekasse je nach Pflegegrad erhalten:
Betreutes Wohnen
Unser Ansatz ist der Erhalt Ihrer Eigenständigkeit bei gleichzeitig hoher Sicherheit. Sie leben in Ihrer eigenen Wohnung und nehmen Leistungen nur in Anspruch, wenn Sie diese brauchen – und nur dann bezahlen Sie sie auch. Gleichzeitig wird Ihnen unsere Unterstützung rund um die Uhr gewährleistet. In unseren Häusern des Betreuten Wohnens erhalten Sie Pflege und Beistand bis einschließlich Pflegegrad 5.
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Sicherheit und Eigenständigkeit
Das Angebot unserer Einrichtungen des Betreuten Wohnens kommt dem Wunsch vieler Senioren entgegen, ihre Eigenständigkeit so lange wie möglich zu bewahren und doch die Sicherheit zu haben, im Ernstfall auf Hilfe zurückgreifen zu können. Diese Sicherheit bieten wir Ihnen derzeit in drei Häusern des Betreuten Wohnen mit insgesamt über 210 Wohneinheiten – <br> vom 1-Zimmer-Apartment bis zur 3-Zimmer-Wohnung.
Die Stationen in unseren Wohnanlagen sind sieben Tage die Woche rund um die Uhr besetzt, sodass Ihnen bei Bedarf jederzeit ein kompetenter und hilfsbereiter Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite steht oder Ihnen im Notfall sofort helfen kann.
Diese personellen Voraussetzungen und die durchgehend barrierefreie Ausstattung ermöglichen Ihnen ein sicheres und weitgehend selbstbestimmtes Leben in unseren Einrichtungen. Sie erhalten stets die Unterstützung, die Sie benötigen – von der häuslichen Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bis hin zu Hilfe im Pflegefall. Und das alles in Ihrer eigenen Wohnung.
Betreutes Wohnen bietet jedoch nicht nur Sicherheit, sondern auch die Möglichkeit, sich mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern auszutauschen oder Ihren Alltag mit altersgerechten Aktivitäten zu bereichern. Von der Gymnastikgruppe über gemeinsame Veranstaltungen bis hin zu kulturellen Ausflügen organisiert die Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf die verschiedensten Angebote für Sie.
Die ZDS Altdorf bietet Ihnen drei Wohnmöglichkeiten:
Grundpflege
Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr alleine bewältigen können. Sie betrifft die Grundbedürfnisse des Menschen wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung. Dabei steht für uns die Individualität der PflegekundInnen im Vordergrund. Wir berücksichtigen die Fähigkeiten der PflegekundInnen und achten darauf, dass ihre Selbständigkeit erhalten und gefördert wird.
Die anfallenden Kosten trägt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad.
Die pflegerischen Einzelleistungen werden in drei große Komplexe eingeteilt:
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Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- An- und Ablegen von Prothesen sowie Stützkorsetten
- Mund- / Zahnpflege
- Rasieren einschließlich Gesichtspflege
- Kämmen
- Haarwäsche
- Nagelpflege
- Hautpflege
- Teilkörperwäsche
- Ganzkörperwäsche
- Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung
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Ernährung
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
- Verabreichung von Sondennahrung
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Mobilisieren
- Lagern
- Hilfe beim Verlassen / Aufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten
- Transfer
Behandlungspflege
Bestimmte Leistungen der häuslichen Pflege benötigen medizinisches Fachwissen. Wir bieten alle ärztlich verschreibbaren Pflegeleistungen, die durch eine Pflegekraft durchgeführt werden. Behandlungspflege kann nur mit entsprechender Verordnung vom Arzt und nach Genehmigung durch die Krankenkasse durchgeführt werden.
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Wir bieten unter anderem folgende Leistungen
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Einreibungen
- Kompressionstherapie
- Medikamentenversorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung übernehmen wir Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung bei pflegebedürftigen Menschen. Nach Genehmigung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse besteht Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung durch die Pflegekasse. Ist dies nicht der Fall, wird eine Privatrechnung gestellt.
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Das umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigen von Fußböden, Möbeln, Haushaltsgeräten, Fenstern)
- Waschen der Wäsche, Betten machen, Wechsel der Bettwäsche, Bügeln, Einräumen der Wäsche
- Einkaufen (Vorratseinkauf und Besorgungen)
- Zubereitung einer warmen oder kalten Mahlzeit bei der pflegebedürftigen Person
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Geregelt ist diese Leistung im § 39 SGB XI „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson.“
Eine Pflegeperson, die einen/eine Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, und an der Erbringung der Pflege, in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen, verhindert ist, hat für 42 Tage im Kalenderjahr Anspruch auf Ersatzpflege.
Die Aufwendungen der Pflegekasse für diese Leistung dürfen den Betrag von 1.612,00.€ je Kalenderjahr nicht übersteigen. Hierfür muss ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die Leistung können Sie stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch nehmen. Verhinderungspflege kann sowohl bei Ihnen zu Hause, als auch im Betreuten Wohnen in unserem Verhinderungspflege-Apartment stattfinden.
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Unser Verhinderungspflege-Apartment im Seniorenzentrum am Zeidlerschloss in Feucht
Ambulante PflegekundInnen können unser komplett ausgestattetes Verhinderungspflege-Apartment tage- oder wochenweise mieten.
Das ansprechende Apartment befindet sich im Erdgeschoss unserer Seniorenwohnanlage in Feucht und hat eine Terrasse zum Garten. In den Sommermonaten stehen hier auch Sitzmöglichkeiten für Sie bereit, damit Sie den Blick auf das schöne Zeidlerschloss genießen können. Im modernen Küchenbereich ist die Zubereitung von Mahlzeiten möglich. Wenn Sie lieber in Gesellschaft essen, kommen Sie einfach zum Mittagessen in unsere Cafeteria.
Außerdem können Sie je nach Lust und Laune unsere Nachmittagsveranstaltungen besuchen. Die MitarbeiterInnen und BewohnerInnen freuen sich auf Sie!
Haben Sie Interesse an einem Kurzurlaub bei uns?
Wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot und freuen uns darauf,
Sie als Gast in unserem Seniorenzentrum zu begrüßen!
Sehen Sie sich gerne das Apartment in Feucht sowie den
Buchungskalender an!
Beratungsbesuche nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI
Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen gepflegt werden, regelmäßig eine Beratung und Hilfestellung vor.
Nach § 37 Absatz 1 SGB XI können Pflegebedürftige anstelle der häuslichen Pflegehilfe auch Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der/die Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise sicherstellt, und zwar im Umfang des Pflegegeldes.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 SGB XI beziehen, sind verpflichtet, bei Pflegegrad 2 bis 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 bis 5 einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst abzurufen, mit dem die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
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Zielsetzung und Inhalte des Pflegeberatungseinsatzes
Durch diesen Einsatz soll die häusliche Versorgung sichergestellt werden, indem die pflegenden Familienangehörigen oder sonstigen Pflegepersonen bei Fragen und Problemen in der häuslichen Versorgung durch
- Information
- Beratung
- Anleitung und
- Hilfestellung
entlastet werden.
Der Einsatz orientiert sich an den Wünschen und Fragen des/der Pflegebedürftigen und der Pflegeperson(en). Die Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Beraten und Helfen
Die Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH steht Ihnen in allen Fragen rund um Pflege gerne mit Rat und Tat zur Seite. Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen zu den häufigsten Themen und Fragen für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet sein, wenden Sie sich bitte an die Diakoniestation in Ihrer Nähe.
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Nachbarschaftshilfe
Für nachbarschaftliche Dienste gibt es im Dekanat Altdorf folgende Angebote:
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Kurzer Überblick zu den Leistungen
der PflegeversicherungDie Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung! Das Sozialgesetzbuch XI und die Richtlinien zu seiner Ausführung schreiben genau vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Leistung der Pflegeversicherung zu erhalten. Leistungen erhalten nur auf Dauer Pflegebedürftige. Dies sind Personen, bei denen ständige Hilfe notwendig ist, wie z. B.
- bei der Körperpflege,
- bei der Nahrungsaufnahme,
- beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen oder
- bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Antrag auf Gewährung der Leistungen
Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die immer bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Dort können Sie den Antrag telefonisch anfordern. Der ausgefüllte Antrag geht zurück an Ihre Pflegekasse.
Bevor Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, findet ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes Bayern statt. Dieser Besuch wird immer schriftlich oder telefonisch vorher angemeldet.
Der Medizinische Dienst ermittelt, welche Verrichtungen des täglichen Lebens die pflegebedürftige Person noch selbstständig erledigen kann, und wo sie Bedarf an Hilfe hat. In einem Gutachten teilt der Medizinische Dienst dann der Pflegekasse den ermittelten Hilfebedarf aufgrund von Krankheit oder Behinderung mit und empfiehlt den entsprechenden Pflegegrad.
Nach dem Besuch des Medizinischen Dienstes dauert es noch einige Zeit bis Sie über Ihren Antrag einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse bekommen. Der Bescheid teilt Ihnen mit, ob und nach welchem Pflegegrad Ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen. Die Leistungen stehen Ihnen dann rückwirkend ab Antragsstellung zu.
Sollte Ihr tatsächlicher Hilfebedarf mehr Kosten verursachen als Ihnen durch den Betrag des jeweiligen Pflegegrades zur Verfügung steht, erhalten Sie eine Rechnung von uns über den Eigenanteil. Wenn Ihr Einkommen oder Ihre Rente hierfür nicht ausreicht, können Sie finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt beantragen.
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Kurzzeitpflege
Für den Fall, dass die häusliche Pflege für einen begrenzten Zeitraum nicht erbracht werden kann, gibt es die stationäre Kurzzeitpflege. Dies ist eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in einer stationären Einrichtung für Altenpflege.
Gründe hierfür können z. B. sein:- die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person,
- Urlaub der Pflegeperson,
- sonstige Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege nicht möglich ist.
Die Leistungen für Kurzzeitpflege können maximal 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Während der Kurzzeitpflege haben Sie Anspruch auf die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegelds.
Die Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH bietet keine stationäre Kurzzeitpflege, sondern ausschließlich ambulante Verhinderungspflege an.
Sie haben weitere Fragen?